Kraftfahrtbundesamt ordnet für alle neuen Audi V6-Dieselmodelle (Euronorm 6) einen Zwangsrückruf an. Verbraucher sollten Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche prüfen lassen.

Der Dieselskandal um den Volkswagenkonzern zieht immer weitere Kreise. Aktuell sind 127.000 Audi V6-Dieselmodelle (Euronorm 6) betroffen. Offenbar nutzt der Volkswagenkonzern noch immer Abschaltvorrichtungen in seinen Dieselfahrzeugen, die eine Einhaltung der geltenden Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand gewährleisten. Es scheint so, dass der Volkswagenkonzern die Abschaltvorrichtung aktuell nur besser versteckt und meint, er könne weitermachen wie bisher.

Das ist offenbar eine Fehlannahme. Denn das Kraftfahrtbundesamt hat nun bei diesen Dieselmodellen die „unzulässige Abschaltvorrichtungen“ entdeckt. Bis zum 2. Februar muss Audi eine Lösung finden. Für das A8-Modell wurde bereits vom Kraftfahrtbundesamt ein Zulassungsverbot angedroht.Bereits mehrere Gerichte haben bestätigt, dass die vom Volkswagenkonzern eingebaute „Schummelsoftware“ einen Sachmangel darstellt, was den Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt.

Rechtsanwältin Dr. Birte Eckardt aus der Verbraucherkanzlei Dr. Eckardt und Klinger rät daher jedem Verbraucher, der einen Pkw mit Dieselmotor vom Volkswagenkonzern erworben hat, anwaltlich prüfen zu lassen, ob auch ihm Gewährleistungs- bzw. Schadensersatzansprüche zustehen. Die Kanzlei Dr. Eckardt und Klinger steht Ihnen für die Prüfung und die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gerne zur Verfügung.