Lebensversicherungsfonds sind geschlossene Fonds, die bestehende Lebensversicherungen aufkaufen und diese bis zu deren Laufzeitende oder bis zum Versicherungseintrittsfall weiterführen, um dann die Versicherungsleistung zu generieren, oder mit den Lebensversicherungen zu handeln. Man unterscheidet dabei zwischen Fonds, die in deutsche, britische oder US-amerikanische Lebensversicherungen investieren. Oftmals werden die Anleger nicht richtig über die mit der Beteiligung verbundenen Risiken informiert (z.B. Totalverlustrisiko, Währungsrisiken, Gefahr der wiederauflebenden Haftung der Kommanditisten gemäß § 172 HGB, eingeschränkte Handelbarkeit, zu hoch prognostizierte Rückkaufwerte infolge z.B. falscher Sterbetafeln) und über die von den Banken vereinnahmten Provisionen (kick backs) nicht aufgeklärt. Bei US-amerikanischen Lebensversicherungen kommt hinzu, dass die Versicherungen nur im Todesfall fällig werden, und die Versicherungsnehmer nicht so früh wie angenommen sterben. In vielen Fällen werden Ausschüttungen von den Anlegern zurückgefordert, wofür oft keine Rechtsgrundlage besteht. Wir prüfen gerne für Sie, ob Sie die Bank infolgedessen auf Schadensersatz in Anspruch nehmen können oder den Fondsbeitritt widerrufen oder anfechten können.