Mit dem Versprechen, schnell und kostengünstig ein Eigenheim erwerben zu können, werden Verbraucher dazu bewogen, eine Beteiligung an einer Wohnungsbaugenossenschaft zu zeichnen. In der Regel werden die Verbraucher zuhause besucht, wo ihnen dann versprochen wird, dass sie viel schneller und billiger ihren Traum von einer eigenen Immobilie realisieren können, wenn sie in eine Wohnungsbaugenossenschaft eintreten. Der Verbraucher müsse dann nur einen Bruchteil des Kaufpreises zahlen, den überwiegenden Teil würde die Genossenschaft bezahlen. Tatsächlich ist aber völlig offen, ob und wo die Genossenschaft letztlich Immobilien baut oder kauft. Des Weiteren lassen sich die Wohnungsbaugenossenschaften ihr Engagement in der Regel teuer bezahlen, so dass es sich für den Verbraucher oftmals überhaupt nicht lohnt, den Hauserwerb von einer Genossenschaft zu finanzieren. Gerne prüfen wir für Sie, ob Ihr Beitritt an der Genossenschaft überhaupt wirksam ist und ob Sie ihn widerrufen oder anfechten können. Sind Sie bei der Zeichnung des Genossenschaftsbeitritts von ihrem Anlageberater falsch beraten, prüfen wir, ob Sie gegen diesen Schadensersatzansprüche geltend machen können.