Zum allgemeinen Bankrecht gehören alle Fragen rund um Ihren Kreditvertrag und Ihre Konten. Oftmals halten die Banken bei dem Abschluss von Kreditverträgen die vom Gesetz vorgeschriebenen Formvorschriften nicht ein, oder Sie können den Vertrag wegen nicht erfolgter oder falscher Widerrufsbelehrung noch kündigen.

Auch bei der Kündigung von Krediten durch die Bank geschehen oft Fehler: Die Kündigung von Verbraucherkrediten durch die Bank ist nur unter engen Voraussetzungen möglich. Des Weiteren sind bei der Kündigung bestimmte Formvorschriften einzuhalten. Haben Sie für den Kredit eines Dritten gebürgt, prüfen wir gerne, in welchem Umfang Sie für den Kredit haften. Viele Regelungen im Rahmen der Geschäftsbeziehung zu den Banken werden durch deren Allgemeine Geschäftsbedingungen geregelt. Es existiert umfangreiche Rechtsprechung dazu, in welchem Umfang diese von den Banken gestellten Bedingungen zulässig sind.