Der Bundesgerichtshof hat in zwei Verfahren am 13. Mai 2014 entschieden, dass Bearbeitungsgebühren bei Krediten unzulässig sind (Az. XI ZR 170/13;  XI ZR 405/12). Die Richter erklärten die den Gebühren zugrunde liegenden Vertragsklauseln für unwirksam. Wir prüfen für Sie, ob in Ihrem Fall infolgedessen eine Rückforderung der gezahlten Bearbeitungsgebühr möglich ist.