Anteile an Investmentfonds sind börsennotiert und können nach einer Haltefrist an der Börse verkauft und an die Investmentgesellschaft zurückgegeben werden. Jedenfalls solange der Fonds nicht geschlossen wird. Oftmals werden die Anleger bei der Zeichnung der Fondsanteile nicht ordnungsgemäß beraten, insbesondere nicht über die damit verbundenen Risiken und die Möglichkeit der Fondsschließung aufgeklärt. Es kommen dann Schadensersatzansprüche gegen die Bank oder den Anlageberater in Betracht.