Der Dieselskandal ist in aller Munde: Bekanntlich hat der Volkswagenkonzern Fahrzeuge mehrerer seiner Marken mit einer „Schummelsoftware“ ausgestattet, die erkennt, ob gerade ein Emissionstest stattfindet oder der Pkw im regulären Straßenverkehr betrieben wird. Auf dem Prüfstand ist ein besonderer Betriebsmodus („Modus 1“) aktiv, in dem die Abgasrückführungsrate höher und damit der Stickoxidausstoß niedriger ist als in dem Modus, in dem das Fahrzeug normalerweise betrieben wird. Folge ist, dass die Schadstoffklasse „Euro 5“ im normalen Straßenbetrieb nicht eingehalten wird.

Wird der Käufer durch irreführende Angaben zum Erwerb einer Sache veranlasst, die sich grundlegend von der angepriesenen unterscheidet, kann er vom Verkäufer Schadensersatz und Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen.

 Die Kanzlei Dr. Eckardt und Klinger hat daher nun für Mandanten, die PKWs mit dem betroffenen Motor mit der Typenbezeichnung EA 189 (Euro 5) erworben haben, Klage gegen die Volkswagen AG eingereicht.

Rechtsanwalt Dietmar Klinger aus der Verbraucherkanzlei Dr. Eckardt und Klinger rät jedem Verbraucher, der einen Pkw vom Volkswagenkonzern mit dem vom Dieselskandal betroffenen Motor EA 189 erworben hat, anwaltlich prüfen zu lassen, ob auch ihm Gewährleistungs- bzw. Schadensersatzansprüche zustehen. Da die Ansprüche in vielen Fällen Ende dieses Jahres zu verjähren drohen, rät er zu entsprechend kurzfristigem Handeln. Die Kanzlei Dr. Eckardt und Klinger steht Ihnen für die Prüfung und die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gerne zur Verfügung.