Nach der Rechtsprechung dese Bundesgerichtshofes können viele Lebensversicherungskunden ihren alten Vertrag noch widerrufen (vgl. BGH IV ZR 76/2011, BGH IV ZR 384/11 und IV ZR 448/14). Dies gilt für Verträge, die zwischen dem 29.07.1994 und dem 31.12.2007 abgeschlossen worden sind. Ist der Verbraucher nicht oder nicht ordnungsgemäß über sein Widerspruchsrecht belehrt worden, kann er heute noch seinem alten Vertrag widersprechen. Er bekommt dann seine eingezahlten Gelder zuzüglich einer guten Verzinsung größtenteils zurück.

Wir prüfen gerne, ob Sie Ihren Lebensverischerungsvertrag widersprechen können und welche Beträge Sie infolgedessen zurückfordern können.